Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-,
Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen sowie Zimmer des Postboutique Hotel Wuppertal (nachfolgend als Hotel bezeichnet) zur
Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen
etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels.
1.2 Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in
Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, –PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 11 nicht
anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die
Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
2.4 Im gesamten Haus besteht Rauchverbot.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden, direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für
Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler
Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei
Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom
Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10% erhöht werden.
3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind grundsätzlich sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Das
Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Hotel ist berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
Wir erlauben uns zu wie folgt vom zu erwartenden Gesamtumsatz zu berechnen: 30% bei verbindlicher
Reservierung, weitere 30% 7 Tage vor der Veranstaltung und verbleibende Restzahlung 7 Tage nach der
Veranstaltung. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertrags-umfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht
im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel
der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige
Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts oder
Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf
die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten
Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der
Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel
berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Getränke- & Speisenumsatzes in
Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Getränke- & Speisenumsatzes.
4.5 Berechnung des Speisen- / Getränkeumsatzes
a) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste
3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
b) Die Berechnung des Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel:
– bei Bankettveranstaltungen 40,-€ x Teilnehmerzahl
– bei Tagungen 20,-€ x Teilnehmerzahl
– bei vereinbarten Getränkepauschalen, Getränkepauschale x Teilnehmerzahl
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen
der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der
Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.7 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt
werden. Diese Zahl ist verbindlich für die Rechnungsstellung. Der Kunde trägt auch die Speisekosten für solche
Teilnehmer, die trotz Zusage am Tag der Veranstaltung nicht erschienen sind (sogenannte
no-show‘s). Reduziert der Kunde die ursprünglich vom Hotel bestätigte Personenzahl um mehr als 15%, so
behält sich das Hotel vor, den vereinbarten Preis neu festzusetzen, die Räume nach eigenem Ermessen zu ändern
bzw. freie Räumlichkeiten für andere Gäste zur Verfügung zu stellen und diese Personenzahldifferenz gleich
einem Rücktritt des Kunde zu behandeln. (s. auch 4.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen). Ebenso behält sich
das Hotel vor, bei höherer Personenzahl als verbindlich benannt, diese Mehrpersonen in vollem Umfang nach,
bzw. zuzüglich zu berechnen.
6.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen
Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es
sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
7. SONSTIGE RAUMMIETEN, NACHTZUSCHLÄGE, SPÄTESTES VERANSTALTUNGSENDE
7.1 Grundsätzlich behält sich das Hotel die Berechnung einer Raummiete vor. Dies gilt insbesondere für die
Bereitstellung zusätzlicher Räume nach einem Essen für Tanz und Unterhaltung, separate Kinderbetreuung,
Künstlergarderoben und Ähnlichem.
7.2 Grundsätzlich wird ein pauschaler Nachtzuschlag pro angefangener Stunde berechnet, die sich wie folgt
gliedern:
00:00 Uhr bis 01:59 Uhr € 150,- pro angefangener Stunde
02:00 Uhr bis 02:59 Uhr € 220,- pro angefangener Stunde
ab 03:00 Uhr € 390,-
Nachtzuschläge sind unabhängig von der verbleibenden Gästezahl zu entrichten. D.h. diese sind auch zu
entrichten, wenn am Ende der Veranstaltung nur noch einige, wenige Gäste und / oder der / die Gastgeber
anwesend sind.
7.3 Das späteste Veranstaltungsende ist 04:00 Uhr des Folgetages, sofern die Veranstaltung am Veranstaltungstag
nicht vor 14:00 Uhr begonnen hat. Beginnt die Veranstaltung am Veranstaltungstag vor 14:00h so liegt das
späteste Veranstaltungsende bei 02:00Uhr des Folgetages.
8. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
berechnet.
9. Musiker und Künstler
9.1 Musiker- und Künstlergagen sowie sämtliche Fremdkosten für Unterhaltung, Beschallung und Beleuchtung,
die nicht vom Hotel erbracht werden, sind vom Kunden selbst mit der GEMA, dem Künstler oder Dienstleister
abzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm oder den von ihm engagierten
Musikern oder DJ‘s die GEMA-Gebühren sowie die Künstlersozialversicherungen pünktlich bezahlt werden.
Sollte die GEMA dem Hotel für die Veranstaltung direkt eine Rechnung stellen, so wird diese an den Kunden
zur sofortigen Begleichung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 15,- EUR weitergeleitet. Künstlerische
Darbietungen, Live-Musik oder Beschallung durch einen DJ ist mit dem Hotel im Vorfeld abzustimmen.
Musikbeschallung und Tanzmusik darf mit Rücksichtnahme auf andere Restaurant- und Hotelgäste erfolgen.
Hierbei ist den Anweisungen des Personals des Hotels zwingend zu folgen.
9.2 Grundsätzlich gilt ein generelles Verbot von Nebelmaschinen, Hazern und sonstigen Gerätschaften, die einen
Brandmelder auslösen können. Bei Zuwiderhandlung haftet der Veranstalter / Gast in vollem Umfang (siehe AGB
Punkt 11). Durch die Zuwiderhandlung entstehende Rechnungen Dritter (z.B. Feuerwehr / Polizei) werden direkt
an den Veranstalter/Gast mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,-EUR, zur sofortigen Begleichung weitergeleitet.
10. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
10.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten
beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche
Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der
Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels
bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen
an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten
hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
10.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
10.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine
Ausfallvergütung berechnet werden.
10.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wer-den nach
Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das
Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
11.VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
11.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden
in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung
keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahr-lässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem
sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht
darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
11.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel
ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das
Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher
Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegen-ständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
11.3 Mitgebrachte Ausstellungs-oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden
vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des
Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
11.4 Streuartikel und Wurfmaterial wie Reiskörner, Blumenblätter, etc. sind grundsätzlich, sowohl innerhalb der
Gebäude als auch auf dem Areal des Hotels grundsätzlich verboten. Schäden und Reinigungsarbeiten die durch
eine Zuwiderhandlung entstehen werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.